Garantieabwicklung
Für alle durch uns vertriebenen Produkte gilt die gesetzliche Gewährleistungsregelung. Diese beschreibt (hier in Kurzform vereinfacht dargestellt) eine 6-monatige Gewährleistungszeit, für die gilt, dass der Händler dem Kunden einen falschen Missbrauch nachweisen muss, wenn er die Gewährleistung nicht erbringen will. Zusätzlich besteht für Endabnehmer ein weiterer 18-monatiger Gewährleistungszeitraum, in dem jedoch der Endabnehmer verpflichtet ist, dem Händler/Hersteller nachzuweisen, dass das Gerät trotz ordnungsgemäßen Gebrauchs nicht mehr funktioniert. Für Firmenkunden beschränkt sich dieser Zeitraum auf 6 Monate.
Im Defektfall senden Sie uns bitte Ihr defektes Gerät mit Rechnungskopie und ausgefülltem Garantieformular in einem ausreichend frankierten Paket an:
P.A.C. Vertriebs GmbH
Frau Hölzel
Osterfeuerberger Ring 21
28219 Bremen
Eine RMA Nummer oder ähnliches wird nicht benötigt. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 2-4 Wochen.
Bitte prüfen Sie zuvor, ob das Gerät wirklich defekt ist. Für die Überprüfung und Rücksendung von nicht defekten Produkten behalten wir uns das Recht vor, eine Aufwandentschädigung von 23,00 € netto zu berechnen.